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Vorläufige Allgemeine Geschäftsbedingungen von Koi-Fisch.de

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts

und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder

ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht

Vertragsbestandteil; es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Abschluss

Auftragsbestätigungen gelten als Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn die

Auftragsbestätigung von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Ab dem Zeitpunkt des

Vertragsschlusses ist der Käufer verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen. Nimmt

der Kunde die Ware nicht ab, berechnen wir 40% der Auftragssumme pauschal als

Stornierungskosten. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks

Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Form des Vertragsabschlusses.

Mündliche Abreden und nachträgliche Änderungswünsche werden nur

dann Bestandteil des ursprünglich geschlossenen Vertrages, wenn sie in der gleichen

Form bestätigt sind, wie der Vertrag zustande kam. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden

oder Zusicherungen von hierzu berechtigten Mitarbeitern. Unsere Mitarbeiter

mit Ausnahme der Geschäftsleitung und Prokuristen sind nicht befugt mündliche

Nebenabreden zu vereinbaren oder Zusicherungen zu machen.

§ 3 Vertragsgegenstand

Der Umfang unserer Lieferverpflichtung richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Zugesichert

sind nur diejenigen Eigenschaften des Kaufgegenstandes, welche in der

Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet sind.

§ 4 Vertragspreis

Alle Preise gelten ab Werk. Der Preis lässt keinen nicht ausdrücklich vereinbarten Abzug

von Skonto, Rabatt usw. zu. Versand-, Zoll- Versicherung- und Verpackungskosten

sowie etwaige Aufwendungen für Versicherungen, Überprüfungsarbeiten oder

sonstige Nebenleistungen werden bei Anfall zusätzlich berechnet.

§ 5 Lieferzeit, Lieferfristen und Verzug

Liefertermine und Lieferfristen, die nicht schriftlich als fix vereinbart werden, sind unverbindlich.

Von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der

Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb

unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen

sowie Lieferverzögerungen bei den Lieferanten und Unterlieferanten) führen

zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Werden der Versand aus Gründen

verzögert, die der Käufer zu vertreten hat und nimmt er unsere Leistung trotz Aufforderung

mit Fristsetzung nicht ab, so sind wir berechtigt, mit Fristablauf eine pauschalisierte

Verzugsentschädigung von 3% des Lieferwertes für jede vollendete Woche

des Verzugs, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes, zu verlangen.

Von der Pauschale ist abzuweichen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen.

§ 6 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk für Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferung

erfolgt an den Ort des Bestellers. Soweit keine besonderen Weisungen vorliegen, sind

wir zur Versendung der Ware bei Auswahl der Transportart nach eigenem Ermessen

berechtigt. Geringfügige Mängel, die den Gebrauch des Vertragsgegenstandes zum

üblichen oder vertraglich vereinbarten Zweck nicht nennenswert beeinträchtigen, berechtigen

den Käufer nicht zur Verweigerung der Abnahme. Mit der Übergabe des

Vertragsgegenstandes an den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr bezüglich

des Vertragsgegenstandes auf den Käufer über. Das gilt auch bei frachtfreier

Lieferung.

§ 7 Aufstellung, Anschluss und Montage

Die Leistung beschränkt sich, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, auf

die Lieferung des Gegenstandes ab Werk. Aufstellung, Anschluss, Montage und Einweisung

des gekauften Gegenstandes sind Sache des Bestellers und sind von diesem

unter genauester Beachtung der Gebrauchsrichtlinien der Firma Tölsner

vorzunehmen. Einbau, Anschluss und Wartung der Geräte sollen ausschließlich von

einer Fachfirma durchgeführt werden, da eine Haftung, verursacht durch unsachgemäßen

Einbau, Anschluss oder die Verwendung der Ware, ausgeschlossen ist.

 

§ 8 Rücksendung

Unsere Produkte werden nach kundenspezifischen Vorstellungen speziell angefertigt.

Deshalb ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Rücksendungen sind nur

mit der schriftlichen Zustimmung von Fa.Tölsner  zugelassen und erfolgen auf Kosten

des Kunden. Wird Ware mit unserer schriftlichen Zustimmung zurückgesendet,

schreiben wir für neuwertige Ware nach eingehender Prüfung im Werk 40% des berechneten

Wertes gut.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, verlangen wir 100% Vorauszahlung ohne Skontoabzug.

Der Kaufpreis und die Entgelte für evtl. Nebenleistungen sind ab Vertragsschluss

zur Zahlung fällig.

§ 12 Haftung

Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus

welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schadensersatzansprüche

wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der

Durchführung der Nachbesserung, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen

sind in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um

vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

Unberührt durch diesen Haftungsausschluss bleiben Schadensersatzansprüche

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren

gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Der Käufer ist

verpflichtet, uns Schäden, für die wir aufzukommen haben, unverzüglich schriftlich

anzuzeigen.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller

Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt

erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber

dem Käufer in laufenden Rechnungen buchen (Kontokorrentvorbehalt). Bei Pfändungen

oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang

weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in

Höhe des Faktura- Endbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen.

§ 14 Sonstiges

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem Recht

der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort

für die Lieferung des Vertragsgegenstandes und alle sonstigen gegenseitigen

Ansprüche ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung

ist Lingen/Ems. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers

aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer

schriftlichen Zustimmung. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertrags-, Liefer- und

Zahlungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

§ 10 Garantie

Für Vollkaufleute räumen wir eine Materialgarantie von einem Jahr ab Datum des Lieferscheins

ein. Die zu ersetzenden Teile müssen an uns zurückgeschickt werden. Erst

nach Erhalt der Teile können wir Ihnen ein kostenloses Ersatzteil zur Verfügung stellen.

Werden die zu ersetzenden Teile nicht zurückgeschickt, müssen wir Ihnen die Ersatzteile

in Rechnung stellen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.

§ 11 Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit

des Vertragsgegenstandes für die Dauer von einem Jahr ab Datum des Lieferscheins.

Die Gewährleistung umfasst Ansprüche hinsichtlich Material- , Montage- (sofern

von uns durchgeführt) und Konstruktionsfehler. Insoweit verpflichten wir uns die

Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen, die nach unserem Befund fehlerhaft

und nicht durch zweckentfremdeten Einsatz beschädigt, unsachgemäß behandelt

oder geändert wurden. Die in der Bedienungsanleitung enthaltenen Anweisungen sind

Bestandteil dieser Bedingungen. Die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen führt

zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche. Mit uns nicht abgestimmte Untersuchungskosten,

Kosten der Mängelanzeige trägt der Käufer. Gewährleistungsverpflichtungen

irgendwelcher Art bestehen nicht für Schäden, die der Kunde durch Schmutz,

Reinigungs- und Bedienungsfehler sowie aufgrund unsachgemäßer Montage, Reparatur

oder eigenmächtige Veränderungen der Geräte selbst verschuldet hat, also

wenn der aufgetretene Fehler oder seine Vergrößerung im ursächlichen Zusammenhang

damit steht, dass der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt und uns

Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß

oder überbeansprucht worden ist, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß instandgesetzt,

gewartet oder gepflegt worden ist, oder in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut

worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder der Vertragsgegenstand

in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder

dass der Käufer die Vorschriften für die Behandlung, Wartung und Pflege des Vertragsgegenstandes

(z.B. Betriebsanleitung) nicht oder nicht rechtzeitig befolgt hat.

Mängelansprüche wegen natürlicher Abnutzung und Verschleiß sind ausgeschlossen.

Wir haften nicht für Transportschäden. Kunden sollten daher bei Anlieferung der Ware

durch den Spediteur die Verpackung – noch in Gegenwart des Spediteurs – auf von

außen sichtbare Beschädigungen untersuchen! Wenn solche Beschädigungen der

Verpackung festgestellt werden, soll der Kunde die Lieferung entweder nicht annehmen

oder die Beschädigung der Verpackung schriftlich direkt auf dem Lieferschein

des Spediteurs vermerken und uns sofort schriftlich informieren. Auf die Schadenregulierung

durch die Spedition haben wir keinen Einfluss. Spätere Reklamationen wegen

offensichtlicher Transportschäden werden nicht mehr berücksichtigt. Die allgemeinen

gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Ware bleiben

von diesen Bestimmungen unberührt.

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