Vorläufige Allgemeine Geschäftsbedingungen von Koi-
§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil; es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Abschluss
Auftragsbestätigungen gelten als Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn die
Auftragsbestätigung von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Ab dem Zeitpunkt des
Vertragsschlusses ist der Käufer verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen. Nimmt
der Kunde die Ware nicht ab, berechnen wir 40% der Auftragssumme pauschal als
Stornierungskosten. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Form des Vertragsabschlusses.
Mündliche Abreden und nachträgliche Änderungswünsche werden nur
dann Bestandteil des ursprünglich geschlossenen Vertrages, wenn sie in der gleichen
Form bestätigt sind, wie der Vertrag zustande kam. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden
oder Zusicherungen von hierzu berechtigten Mitarbeitern. Unsere Mitarbeiter
mit Ausnahme der Geschäftsleitung und Prokuristen sind nicht befugt mündliche
Nebenabreden zu vereinbaren oder Zusicherungen zu machen.
§ 3 Vertragsgegenstand
Der Umfang unserer Lieferverpflichtung richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Zugesichert
sind nur diejenigen Eigenschaften des Kaufgegenstandes, welche in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet sind.
§ 4 Vertragspreis
Alle Preise gelten ab Werk. Der Preis lässt keinen nicht ausdrücklich vereinbarten Abzug
von Skonto, Rabatt usw. zu. Versand-
sowie etwaige Aufwendungen für Versicherungen, Überprüfungsarbeiten oder
sonstige Nebenleistungen werden bei Anfall zusätzlich berechnet.
§ 5 Lieferzeit, Lieferfristen und Verzug
Liefertermine und Lieferfristen, die nicht schriftlich als fix vereinbart werden, sind unverbindlich.
Von uns nicht zu vertretende Umstände, die zu einer Verzögerung der
Lieferung führen, insbesondere Fälle der höheren Gewalt und Vorgänge außerhalb
unseres Einflussbereiches (z.B. Streik, Aussperrung, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen
sowie Lieferverzögerungen bei den Lieferanten und Unterlieferanten) führen
zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Werden der Versand aus Gründen
verzögert, die der Käufer zu vertreten hat und nimmt er unsere Leistung trotz Aufforderung
mit Fristsetzung nicht ab, so sind wir berechtigt, mit Fristablauf eine pauschalisierte
Verzugsentschädigung von 3% des Lieferwertes für jede vollendete Woche
des Verzugs, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes, zu verlangen.
Von der Pauschale ist abzuweichen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen.
§ 6 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk für Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferung
erfolgt an den Ort des Bestellers. Soweit keine besonderen Weisungen vorliegen, sind
wir zur Versendung der Ware bei Auswahl der Transportart nach eigenem Ermessen
berechtigt. Geringfügige Mängel, die den Gebrauch des Vertragsgegenstandes zum
üblichen oder vertraglich vereinbarten Zweck nicht nennenswert beeinträchtigen, berechtigen
den Käufer nicht zur Verweigerung der Abnahme. Mit der Übergabe des
Vertragsgegenstandes an den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr bezüglich
des Vertragsgegenstandes auf den Käufer über. Das gilt auch bei frachtfreier
Lieferung.
§ 7 Aufstellung, Anschluss und Montage
Die Leistung beschränkt sich, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, auf
die Lieferung des Gegenstandes ab Werk. Aufstellung, Anschluss, Montage und Einweisung
des gekauften Gegenstandes sind Sache des Bestellers und sind von diesem
unter genauester Beachtung der Gebrauchsrichtlinien der Firma Tölsner
vorzunehmen. Einbau, Anschluss und Wartung der Geräte sollen ausschließlich von
einer Fachfirma durchgeführt werden, da eine Haftung, verursacht durch unsachgemäßen
Einbau, Anschluss oder die Verwendung der Ware, ausgeschlossen ist.
§ 8 Rücksendung
Unsere Produkte werden nach kundenspezifischen Vorstellungen speziell angefertigt.
Deshalb ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Rücksendungen sind nur
mit der schriftlichen Zustimmung von Fa.Tölsner zugelassen und erfolgen auf Kosten
des Kunden. Wird Ware mit unserer schriftlichen Zustimmung zurückgesendet,
schreiben wir für neuwertige Ware nach eingehender Prüfung im Werk 40% des berechneten
Wertes gut.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, verlangen wir 100% Vorauszahlung ohne Skontoabzug.
Der Kaufpreis und die Entgelte für evtl. Nebenleistungen sind ab Vertragsschluss
zur Zahlung fällig.
§ 12 Haftung
Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus
welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schadensersatzansprüche
wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der
Durchführung der Nachbesserung, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
sind in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um
vorhersehbare, typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
oder die Schäden beruhen auf vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
Unberührt durch diesen Haftungsausschluss bleiben Schadensersatzansprüche
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Der Käufer ist
verpflichtet, uns Schäden, für die wir aufzukommen haben, unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber
dem Käufer in laufenden Rechnungen buchen (Kontokorrentvorbehalt). Bei Pfändungen
oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Faktura-
§ 14 Sonstiges
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
für die Lieferung des Vertragsgegenstandes und alle sonstigen gegenseitigen
Ansprüche ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung
ist Lingen/Ems. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers
aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertrags-
Zahlungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
§ 10 Garantie
Für Vollkaufleute räumen wir eine Materialgarantie von einem Jahr ab Datum des Lieferscheins
ein. Die zu ersetzenden Teile müssen an uns zurückgeschickt werden. Erst
nach Erhalt der Teile können wir Ihnen ein kostenloses Ersatzteil zur Verfügung stellen.
Werden die zu ersetzenden Teile nicht zurückgeschickt, müssen wir Ihnen die Ersatzteile
in Rechnung stellen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.
§ 11 Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit
des Vertragsgegenstandes für die Dauer von einem Jahr ab Datum des Lieferscheins.
Die Gewährleistung umfasst Ansprüche hinsichtlich Material-
von uns durchgeführt) und Konstruktionsfehler. Insoweit verpflichten wir uns die
Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen, die nach unserem Befund fehlerhaft
und nicht durch zweckentfremdeten Einsatz beschädigt, unsachgemäß behandelt
oder geändert wurden. Die in der Bedienungsanleitung enthaltenen Anweisungen sind
Bestandteil dieser Bedingungen. Die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen führt
zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche. Mit uns nicht abgestimmte Untersuchungskosten,
Kosten der Mängelanzeige trägt der Käufer. Gewährleistungsverpflichtungen
irgendwelcher Art bestehen nicht für Schäden, die der Kunde durch Schmutz,
Reinigungs-
oder eigenmächtige Veränderungen der Geräte selbst verschuldet hat, also
wenn der aufgetretene Fehler oder seine Vergrößerung im ursächlichen Zusammenhang
damit steht, dass der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt und uns
Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß
oder überbeansprucht worden ist, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß instandgesetzt,
gewartet oder gepflegt worden ist, oder in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut
worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder der Vertragsgegenstand
in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder
dass der Käufer die Vorschriften für die Behandlung, Wartung und Pflege des Vertragsgegenstandes
(z.B. Betriebsanleitung) nicht oder nicht rechtzeitig befolgt hat.
Mängelansprüche wegen natürlicher Abnutzung und Verschleiß sind ausgeschlossen.
Wir haften nicht für Transportschäden. Kunden sollten daher bei Anlieferung der Ware
durch den Spediteur die Verpackung – noch in Gegenwart des Spediteurs – auf von
außen sichtbare Beschädigungen untersuchen! Wenn solche Beschädigungen der
Verpackung festgestellt werden, soll der Kunde die Lieferung entweder nicht annehmen
oder die Beschädigung der Verpackung schriftlich direkt auf dem Lieferschein
des Spediteurs vermerken und uns sofort schriftlich informieren. Auf die Schadenregulierung
durch die Spedition haben wir keinen Einfluss. Spätere Reklamationen wegen
offensichtlicher Transportschäden werden nicht mehr berücksichtigt. Die allgemeinen
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Ware bleiben
von diesen Bestimmungen unberührt.